Tipps für eine erfolgreiche Grundstückssuche
Den Wunsch, in ein Tiny House zu ziehen, haben viele, doch die Suche nach einem geeigneten Grundstück stellt oft eine Herausforderung dar. Hier werden verschiedene Strategien und Lösungsansätze vorgestellt, um bei der Grundstückssuche zu unterstützen.
Auch wenn der Begriff häufig kursiert, gibt es keine speziellen „Tiny-House-Grundstücke“ oder Flächen, die bestimmte Anforderungen erfüllen. Aus baurechtlicher Sicht sind Minihäuser weder Wohnwagen noch Fahrzeuganhänger, sondern explizit Gebäude – und so solltest du dein eigenes Bauvorhaben auch kommunizieren.
Denn die richtige Sprache und Vorstellung helfen dir nicht nur bei deiner Grundstückssuche, sondern auch, dein Umfeld gezielt von deinem Bauvorhaben zu überzeugen. Bei der Baugenehmigung sowie der Erschließung deines Baugrundstücks gelten die gleichen Rechte wie bei einem gewöhnlichen Einfamilienhaus.
Baugesetzbuch
Sobald ein kleines Haus zum Hauptwohnsitz werden soll beziehungsweise an das örtliche Versorgungsnetz angeschlossen wird, gelten die Bestimmungen des deutschen Baugesetzbuches, der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes, des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans mit seiner Ortsgestaltungssatzung.
Bayern erlaubt beispielsweise den Bau von Gebäuden bis zu einer Größe von 75 Kubikmetern mit einem vereinfachten Genehmigungsverfahren. Letztendlich wird überprüft, ob das Haus den Anforderungen gerecht wird und das Grundstück auch für die Bebauung zugelassen ist.
Tipp Nummer 1: Sprich bei Behörden nicht von „Tiny House“
Obwohl kleinere Häuser im Wesentlichen die gleichen Standards erfüllen müssen wie herkömmliche Häuser, werden sie von den lokalen Baubehörden oft nicht als traditionelle Wohnformen anerkannt. Das hat zum einen den Grund, dass die Ämter keine Zeit haben, sich in ein neues Themenfeld einzuarbeiten, die Meinungen weit auseinandergehen und jeder Hersteller unterschiedliche Wandaufbauten und Materialien verbaut.
Zum anderen gibt der Begriff „Tiny House“ keine eindeutige rechtliche Definition vor und wird oft mit fahrbaren Häusern gleichgesetzt. Diese lassen jedoch in Europa je nach Gewichtsbeschränkung, Material-und Trailerwahl häufig nur einen geringeren Wandaufbau zu und erfüllen nicht immer die Kriterien, die für die Errichtung einer Hauptanlage benötigt werden. Kleinere Häuser zum Beispiel in Modul- oder Fertigbauweise können jedoch baurechtlich unkomplizierter in der Planung umgesetzt werden.
Zudem sind kleinere Wohnformen noch relativ neu und werden oft mit Vorurteilen konfrontiert. Die mangelnde Aufklärung der unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten trägt dazu bei, dass viele Anfragen schneller abgelehnt werden, ohne sich intensiver mit dem Thema, der Ideologie und der Bauweise im Detail auseinanderzusetzen. Deshalb ist es ratsam, den genauen Gebäudetyp zu beschreiben und sich intensiver mit den eigenen Bauplänen auseinanderzusetzen.
Missverständnisse vermeiden
Bevor der Kontakt zu den Behörden aufgenommen wird, sollte also bereits eine konkrete Vorstellung des Hauses bestehen. Du bist auf der sicheren Seite, wenn du alle Fragen zu deinem Bauvorhaben beantworten kannst, um Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass dein Bauvorhaben den lokalen Bauvorschriften entspricht.
Dieser Text ist im Kleiner-Wohnen-Magazin (Ausgabe 2024/2025) erschienen. Autorin ist Anika Falke, Gründerin von falke.design. Interessierte finden den gesamten Artikel und die ganze Ausgabe des Magazins HIER. Im Text finden sich Tipp 2, 3 und 4.